Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland verfügen wir über umfassendes Know-How
und eine eigens aufgebaute Infrastruktur, Schutzrechtsverletzungen im
Internet effektiv zu verfolgen, namentlich Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Börsen und zwar von der ersten Abmahnung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
Wir stellen wir für unsere Mandanten Strafanzeigen gegen Schutzrechtsverletzer und führen Auskunftsverfahren zur Identifikation von Anschlussinhabern bei den Landgerichten.
Wir arbeiten mit technischen Dienstleistern zusammen, deren Ermittlungsqualität bereits mehrfach durch gerichtliche Gutachten bestätigt wurde. Die hohe Verläßlichkeit der Ermittlungsergebnisse ist für die Geltendmachung von Ansprüchen in Filesharing-Auseinandersetzungen unabdingbar.
Zu unseren Mandanten
zählen namhafte Unternehmen aus der Softwarebranche, Publisher von Unterhaltungssoftware ebenso wie solche aus dem Bereich der Anwendungssoftware, namentlich in gewerblichen Bereichen. Wir vertreten Rechteinhaber aus dem Bereich der Filmindustrie ebenso, wie Publisher und Entwicklerstudios.