Fotorecht meint landläufig das Recht der Fotografen, die ihre Schutzrechte entweder unmittelbar aus dem Urheberrecht ableiten oder aber als Lichtbildner dem Urheberrecht ähnliche Rechte für sich in Anspruch nehmen können. Dass diese Rechte gerade im Zeitalter des Internets nur zu leicht verletzt werden, liegt auf das Hand. In Kooperation mit technischen Dienstleistern sind wir in der Lage, die Rechte der Mandanten nachhaltig zu schützen. Identifizierte Schutzrechtsverletzungen, namentlich unerlaubte Vervielfältigungen im Internet verfolgen wir schnell und effektiv mit der Zielstellung, Unerlaubtes abzustellen und mit der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen einen materiellen Mehrwert zu bewirken.
Nichts anderes gilt für Models, die gewerbliche Schutzrechte in der Regel zwar nur begrenzt in Anspruch nehmen können, deren Persönlichkeitsrechte aber durch die unerlaubte Verbreitung ihrer Bildnisses verletzt werden.