Immobilienrecht
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber-  und Medienrecht

Kartellrecht

Das Marktverhalten von marktstarken Unternehmen regelt - neben dem allgemeinen Wettbewerbsrecht (UWG) - das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es  ist die maßgebliche Kodifikation zur Wahrung und zum Erhalt des Wettbewerbs und verbietet u.a. die missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht.

Wir vertreten in Verfahren vor dem Bundeskartellamt, formulieren Ansprüche wegen Machtmissbrauchs oder Diskriminierung und führen Kartellverfahren vor den ordentlichen Gerichten.