Anwaltliche Tätigkeit im Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht ist zu einem ganz erheblichen Teil von prozessualen Auseinandersetzungen geprägt. Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange Prozeßerfahrungen auf diesen Gebieten, aktiv wie passiv.
Für unsere Mandanten setzen wir nicht nur Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche auf allen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes durch; wir haben auch Erfahrungen in der Durchsetzung von Besichtigungs- und Sequestrationsverfahren sowie in der Führung von Auskunftsverfahren gegenüber Drittbeteiligten.
Dabei ist uns die unterschiedliche Rechtsprechungspraxis in den Oberlandesgerichtsbezirken gerade in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vertraut. Wirr treten bundesweit vor den Gerichten auf, namentlich in Hamburg, Berlin, Köln, Düsseldorf, Frankfurt und München.