Lizenzvertragsrecht meint die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten auf vertraglicher Ebene, in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheber- oder Medienrechts. Ob Marken- oder Nutzungsrechte im Urheberrecht, Geschmacksmuster-, Designrechte oder Fotorechte, Patent- oder Gebrauchsmusterrechte: Ihnen allen ist die Übertragbarkeit auf Dritte gemein und für den originären Schutzrechtsinhaber, den Inhaber eines Patents, eines Gebrauchsmusters, einer Marke, eines Designs, eines Urheberrechtes, ist die vertragliche Vereinbarung von immanent wichtiger wirtschaftlicher Bedeutung. Denn auf vertraglicher Ebene werden die Früchte der Leistungsschutzrechte eingefahren.
Auch aufgrund unserer forensischen Erfahrungen wissen wir, worauf es bei der Gestaltung von Verträgen ankommt.Wir entwerfen Vertragsentwürfe und begleiten Sie bei Verhandlungen.