Immobilienrecht
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber-  und Medienrecht

Urheberrecht

Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen Urheberrechtsschutz. Ob Schriftwerke oder Computerprogramme, Musik oder Werke der bildenden Kunst, Filmwerke oder wissenschaftliche Darstellungen - sie alle fallen darunter und daneben spricht das Urheberrechtsgesetz beispielsweise Fotografen (als Lichtbildner) ein eigenes Schutzrecht zu, ebenso wie den Datenbankhersteller, denen ein originäres Schutzrecht an ihren Sammlungen zugebilligt wird. Wohl kaum ein Schutzrecht ist der Zeit fast beliebiger virtuller Verfügbarkeit stärker in den Fokus auch öffentlicher Diskussionen gelangt. Die leichte Reprodzierbarkeit von Musik- oder Sprachwerken, von Audio- oder Videodateien, von Computerprogrammen oder Literatur über das Internet bedingt stärkste Erosionen beim Schutz für Kreative und die Kreativindustrie.

Wir unterstützen bei der Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten, außergerichtlich, in Zivilrechts- wie auch in Strafverfahren.