Wir beraten bundesweit Investoren bei der Entwicklung gewerblicher Vorhaben. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Ansiedlung großflächiger Gewerbebetriebe und der Gestaltung von umfangreichen Ferienwohnanlagen. Neben der aktiven Begleitung primär vorhabenbezogener Bebauungspläne auf Investorenseite vertritt unsere Kanzlei aber auch Kommunen bei der Gestaltung neuer Bebauungspläne oder in der interkommunalen Abstimmung. Wir sind für das produzierende Gewerbe in Planfeststellungsverfahren aktiv und verfügen über umfangreiche Prozeßerfahrung. Ein Netzwerk mit beratenden Ingenieuren kann uns und Sie im Bedarfsfalle unterstützen, um die optimale Koordination fachspezifischer und juristischer Fragen zu gewährleisten. Für Bürger und –initiativen begleiten wir vornehmlich den Prozess der Bebauungsplanung in Bürgerbeteilungsverfahren bzw. in Normenkontrollverfahren.